Neue Regeln gegen Greenwashing gelten seit dem 27. September 2026
„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „ökologisch“ – solche Begriffe finden sich auf unzähligen Unternehmenswebsites. Oft wurden sie vor Jahren in einen Text aufgenommen und seitdem kaum noch hinterfragt. Seit dem 27. September 2026 solltest Du bei solchen Aussagen jedoch genauer hinschauen.
Grund dafür ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Ziel der europäischen Regelung ist es unter anderem, Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Die entsprechenden Vorgaben wurden in deutsches Recht umgesetzt und verschärfen die Anforderungen an Unternehmen, die mit ökologischen oder nachhaltigkeitsbezogenen Eigenschaften werben.
Dabei geht es keineswegs nur um große Unternehmen, Hersteller oder Onlineshops. Auch eine ganz normale Unternehmenswebsite kann betroffen sein.
Warum Du Deine Website jetzt überprüfen solltest
Problematisch können insbesondere allgemeine Aussagen sein, die beim Besucher einen positiven Eindruck hinsichtlich Umwelt oder Nachhaltigkeit erzeugen, ohne dass klar erkennbar ist, worauf sich diese Aussage konkret bezieht.
Typische Beispiele sind Begriffe wie:
„umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „nachhaltig“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „ressourcenschonend“, „energieeffizient“ oder „biologisch abbaubar“.
Entscheidend ist dabei immer der jeweilige Zusammenhang. Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass Du grundsätzlich nicht mehr über Nachhaltigkeit oder Umweltvorteile sprechen darfst. Aussagen müssen jedoch wesentlich konkreter und nachvollziehbarer sein.
Statt beispielsweise lediglich mit einer „klimafreundlichen Verpackung“ zu werben, ist eine konkrete Aussage wie „100 % der für die Herstellung dieser Verpackung verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“ wesentlich eindeutiger – vorausgesetzt natürlich, dass diese Aussage tatsächlich zutrifft und belegt werden kann.
Auch scheinbar harmlose Aussagen können genauer betrachtet werden müssen
Nicht jede möglicherweise problematische Formulierung klingt auf den ersten Blick nach klassischer Umweltwerbung. Auch Aussagen über Herkunft, Produktion oder verwendete Materialien können beim Verbraucher bestimmte Erwartungen erzeugen.
Ein gutes Beispiel ist der Begriff „regional“. Er gehört zwar nicht zu den in der EmpCo-Richtlinie ausdrücklich genannten allgemeinen Umweltaussagen. Dennoch muss auch eine solche Werbeaussage zutreffend sein und darf keinen irreführenden Eindruck über Herkunft, Produktion oder Verarbeitung vermitteln.
Du solltest deshalb nicht nur gezielt nach dem Wort „nachhaltig“ suchen, sondern Deine Website insgesamt daraufhin betrachten, welche konkreten Eigenschaften Du Deinen Produkten, Dienstleistungen oder Deinem Unternehmen zuschreibst.
Vorsicht bei Aussagen wie „klimaneutral“
Besonders relevant sind Aussagen zur Klimaneutralität oder CO₂-Neutralität.
Problematisch sind insbesondere Werbeaussagen, bei denen ein Produkt oder eine Dienstleistung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „klimakompensiert“ oder ähnlich dargestellt wird, die behauptete Klimaneutralität aber lediglich durch die Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette erreicht wird.
Wenn Du solche Aussagen auf Deiner Website verwendest, solltest Du diese deshalb besonders sorgfältig überprüfen.
Das bedeutet nicht, dass Du nicht mehr über Klimaschutzmaßnahmen oder beispielsweise die Unterstützung von Klimaschutzprojekten informieren darfst. Entscheidend ist vielmehr, transparent darzustellen, was tatsächlich getan wird und worauf sich eine Aussage konkret bezieht.
Auch Nachhaltigkeitssiegel können betroffen sein
Ein weiterer Punkt sind Nachhaltigkeitssiegel und ähnliche Kennzeichnungen. Eigene Logos oder Siegel, die beispielsweise besondere Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit oder soziale Eigenschaften suggerieren, können problematisch sein.
Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig grundsätzlich auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein.
Hast Du irgendwann einmal selbst ein grünes Logo mit Begriffen wie „Eco“, „Green“, „nachhaltig“ oder ähnlichen Aussagen für Deine Website oder Deine Produkte gestaltet, solltest Du deshalb überprüfen, ob dieses weiterhin verwendet werden kann.
Zukunftsversprechen müssen nachvollziehbar sein
Auch Aussagen wie „Bis 2030 sind wir klimaneutral“ oder „Unser Unternehmen wird in den kommenden Jahren vollständig nachhaltig“ solltest Du nicht einfach als unverbindliches Marketingversprechen verstehen.
Umweltbezogene Aussagen über zukünftige Leistungen müssen unter anderem auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Dazu gehören konkrete und messbare Ziele sowie ein realistischer Umsetzungsplan. Auch eine regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen ist vorgesehen.
Ein schönes Ziel allein reicht als Grundlage für eine werbliche Aussage deshalb nicht unbedingt aus.
Nicht nur Texte sind relevant
Bei einer Überprüfung Deiner Website solltest Du Dich außerdem nicht ausschließlich auf Texte konzentrieren. Die EmpCo-Regelungen erfassen Umweltaussagen deutlich weiter.
Auch Symbole, Siegel, Produkt- und Markennamen sowie grafische Darstellungen können beim Betrachter einen bestimmten Eindruck erzeugen. Selbst die Kombination einer Aussage mit Bildern oder Farben kann für deren Wahrnehmung eine Rolle spielen.
Deshalb lohnt sich ein Blick auf Deine Website als Ganzes.
Das Problem: Viele dieser Aussagen stehen seit Jahren auf Websites
Gerade bei bestehenden Unternehmenswebsites sehen wir in unserer täglichen Arbeit immer wieder Inhalte, die vor vielen Jahren erstellt und seitdem kaum verändert wurden.
Eine Formulierung wie „Wir setzen seit jeher auf nachhaltige und umweltfreundliche Lösungen“ mag beim Erstellen der Website völlig selbstverständlich geklungen haben. Unter den neuen Vorgaben stellt sich jedoch die Frage: Was genau ist damit gemeint? Worauf bezieht sich die Nachhaltigkeit? Und lässt sich die Aussage entsprechend nachvollziehbar belegen?
Genau deshalb empfehlen wir Dir, Deine bestehenden Website-Inhalte zumindest einmal auf entsprechende Formulierungen überprüfen zu lassen.
Unser EmpCo Website-Check für 25 Euro
Dafür bieten wir ab sofort einen unkomplizierten EmpCo Website-Check für 25,00 Euro netto an.
Dabei prüfen wir die öffentlich zugänglichen Inhalte Deiner Website gezielt auf potenziell auffällige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Wir suchen nach entsprechenden Formulierungen und betrachten dabei auch deren Zusammenhang.
Finden wir mögliche Problemstellen, erhältst Du von uns eine kompakte Übersicht der betreffenden Seiten und Aussagen sowie Hinweise darauf, welche Inhalte gegebenenfalls genauer geprüft, konkretisiert oder angepasst werden sollten.
Sind keine entsprechenden Auffälligkeiten vorhanden, weißt Du zumindest, dass wir Deine Website unter diesem Gesichtspunkt einmal durchgesehen haben.
Und wenn Anpassungen notwendig sind?
Werden bei unserem Check entsprechende Inhalte gefunden, bedeutet das nicht automatisch, dass die betreffende Aussage unzulässig ist. Unter Umständen kann sie durch eine Konkretisierung, zusätzliche Informationen oder einen entsprechenden Nachweis weiterhin verwendet werden.
Auf Wunsch unterstützen wir Dich anschließend gerne bei der redaktionellen Überarbeitung und Anpassung Deiner Website.
Wichtig: Als Web- und Werbeagentur bieten wir keine Rechtsberatung an. Unser EmpCo Website-Check ist eine unverbindliche Erstprüfung und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Für eine verbindliche Beurteilung und letztgültige Rechtssicherheit solltest Du einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.
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