Ab Mitte 2025 gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit für Webseiten und Apps. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Viele unserer Kund:innen stellen sich jetzt die entscheidenden Fragen: Drohen Abmahnungen? Was ist konkret zu tun? Und welche Kosten kommen auf uns zu?
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die:
- mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen und
- über 2 Mio. € Jahresumsatz erzielen und
- im B2C-Bereich tätig sind.
Achtung: Auch Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz.
Nicht betroffen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz und reinem B2B-Geschäft.
Was bedeutet das für Dich?
Wenn Dein Unternehmen unter die Regelung fällt, musst Du Deine Website nicht sofort vollständig barrierefrei gestalten – zumal viele Details zur praktischen Umsetzung noch offen sind. Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.
Auch wenn Du nicht gesetzlich verpflichtet bist, macht es Sinn, nach außen zu zeigen, dass Du Dir der Thematik bewusst bist. Damit positionierst Du Dich als modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmen.
Unser Service für Dich
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir integrieren bei allen Kundenwebsites eine kurze Erklärung, die zeigt, dass Du das Thema ernst nimmst. So signalisierst Du proaktiv Offenheit – und reduzierst das Risiko unnötiger Abmahnversuche.
Bedienhilfe durch Barrierefreiheits-Plugin
Auf vielen unserer betreuten Websites setzen wir bereits ein praktisches Plugin ein, das Funktionen wie Kontrastanpassung, Schriftgrößenvergrößerung und Tastaturnavigation ermöglicht. Das hilft Nutzer:innen mit Einschränkungen – und ist ein echter Pluspunkt in Sachen Usability.
Interessiert?
Dann melde Dich gerne bei uns – wir klären gemeinsam, was für Dich sinnvoll und notwendig ist, und wie wir das Schritt für Schritt umsetzen können.