Ab Mitte 2025 tritt eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für Webseiten und Apps in Kraft. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt.
Viele unserer Kunden stellen sich bereits jetzt die entscheidenden Fragen: Drohen Abmahnungen? Was ist zu tun? Und welche Kosten kommen auf uns zu?
Wer ist betroffen?
Die neue Regelung betrifft Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und über 2 Mio. € Jahresumsatz im B2C-Bereich. Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, unterliegen ebenfalls der Barrierefreiheitspflicht!
➡ Nicht betroffen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sowie rein im B2B-Bereich tätige Firmen.
Was bedeutet das für Dich?
Falls Dein Unternehmen unter die gesetzlichen Vorgaben fällt, musst Du Deine Website nicht sofort vollständig barrierefrei gestalten – zumal viele Details zur konkreten Umsetzung noch unklar sind. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit dem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen.
Aber auch, wenn Du nicht unmittelbar betroffen sind, lohnt es sich, nach außen zu zeigen, dass Du dir der Thematik bewusst sind.
Unser Service für Sie
Um Dich bestmöglich zu unterstützen, werden wir in den nächsten Wochen bei allen Wartungsvertragskunden eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf der Website integrieren (Beispiel: https://www.schoenbu.ch/erklaerung-zur-barrierefreiheit/). Damit signalisierst Du Besuchern, dass Du dich mit dem Thema auseinandersetzt – und reduzierst gleichzeitig das Risiko unnötiger Abmahnversuche.
Solltest Du zu den Unternehmen gehören, die nach den gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung verpflichtet sind, nimm gerne Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam die nächsten Schritte planen können.